Bei Vorliegen psychischer Erkrankungen oder bei körperlichen Erkrankungen, bei denen psychische Prozesse eine Rolle spielen, wird Psychotherapie eingesetzt, um das Denken, Fühlen und Handeln so zu beeinflussen, dass eine Besserung der Symptome erzielt werden kann.
Es gibt unterschiedliche Behandlungsformen, u.a. die Verhaltenstherapie, die Gesprächspsychotherapie, die systemische Therapie, die Psychoanalyse und die tiefenpsychologische Therapie. Sie gehen von unterschiedlichen Ursachen für psychische Probleme aus und haben unterschiedliche Möglichkeiten diese Probleme zu beeinflussen.
Nicht alle Verfahren werden von den Krankenkassen anerkannt und damit die Kosten übernommen. In Deutschland gelten die Verhaltenstherapie, die Psychoanalyse und die tiefenpsychologischen Therapien als „Richtlinienverfahren“ und werden daher von den Krankenkassen finanziert.
Da wir in unserer Praxis verhaltenstherapeutisch arbeiten, möchten wir Ihnen kurz darstellen, was Verhaltenstherapie bedeutet.
In der Verhaltenstherapie wird unter Verhalten nicht nur das sichtbare Verhalten, sondern auch das Denken und Fühlen eines Menschen verstanden. Verhaltenstherapeuten gehen davon aus, dass das Denken, Fühlen und Verhalten einer Person größtenteils erlernt worden ist. Aus diesem Grund spielt die Erarbeitung der Entstehung der psychischen Probleme auch eine wichtige Rolle in der Verhaltenstherapie.
Besonderer Schwerpunkt liegt in der Verhaltenstherapie allerdings darauf zu erarbeiten, was die Symptome aufrechterhält und das gegenwärtige Handeln, Fühlen und Denken so zu beeinflussen, dass psychische Symptome möglichst nicht mehr auftreten oder weitgehend gelindert werden. Dazu stehen Verhaltenstherapeuten eine große Palette an Techniken und Strategien zur Verfügung, die wissenschaftlich geprüft und deren Wirksamkeit erwiesen ist.
Darüber hinaus werden vor allem auch die vorhandenen Ressourcen und Stärken einer Person aktiviert und gefördert.
- alle Arten von Angsterkrankungen
- Depressionen und Schlafstörungen
- somatoforme und Schmerzstörungen
- Akute und Posttraumatische Belastungsstörungen
- nichtakute Psychosen
- Erschöpfungszustände und Burn out
- Persönlichkeitsstörungen
- körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleiterscheinungen oder seelischen Folgen
- körperliche Erkrankungen/ Behinderungen (z. B. Parkinson, Diabetes, Asthma, Morbus Crohn)
- Prä- und Postnatale psychische Störungen
Sie können als gesetzlich krankenversicherter Patient(-in), als Privatpatient(-in) oder als Selbstzahler(-in) zu uns in die Behandlung kommen. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Versicherung.
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie entweder direkt mit uns Kontakt aufnehmen oder mit Überweisungsschein kommen. Zunächst vereinbaren wir einen Termin zum Erstkontakt, um die Wünsche und Erwartungen an eine Psychotherapie zu erfragen. Danach sind bis zu 4 weitere Termine möglich, um sich kennenzulernen und das Therapieanliegen zu konkretisieren. Entscheiden Sie als Patient und wir als Therapeutinnen, dass eine Verhaltenstherapie sinnvoll sein kann, beantragen Sie als Patient mit unserer Unterstützung eine Therapie bei Ihrer Krankenkasse. Nach der Zusage der Krankenkasse für eine Kurzzeittherapie (bis zu 25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 45 Sitzungen) kann die Therapie beginnen. In der Regel ist zu Beginn eine Behandlungsfrequenz von einer Sitzung pro Woche sinnvoll, später finden die Termine mit größerem Abstand statt.
Bei privat krankenversicherten Patienten variieren die Bedingungen je nach Krankenkasse. Daher bitten wir Sie als Privatpatient sich unbedingt vor Anmeldung für den Ersttermin bei Ihrer Krankenkasse über den Ablauf einer möglichen Behandlung zu erkundigen. Wir unterstützen Sie dann gegebenenfalls bei der Beantragung.
Eine weitere Möglichkeit eine Therapie bei uns aufzunehmen ist, die Sitzungen selbst zu zahlen. Hierfür wird keine Beantragung bei der Krankenkasse benötigt. Die Kosten für eine Sitzung rechnen wir entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.